Aufstiegs-BAföG

Förderung


Da es sich bei dem/der „Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung“ um eine Aufstiegsfortbildung handelt, kann das Aufstiegs-BAföG beantragt werden.



Wie setzt sich die Förderung zusammen? 


  • 50 % Zuschuss zur Maßnahme erhalten Sie vom Staat (BAföG)
  • Die Restsumme wird als Darlehen von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gegeben
  • Bei bestandener Prüfung werden auf Antrag von der KfW noch einmal 50% vom Darlehen erlassen
  • Die Prüfungsgebühren der Ärztekammer werden in der Förderung anerkannt und in der o. g. Weise gefördert
  • Vor dem Antrag muss ein individueller Maßnahmenplan (Fortbildungsplan) erstellt werden (das Formblatt B aus den Antragsformularen wird vor Antragsstellung von der FREY AKADEMIE ausgefüllt und muss von Dir mit Deinen persönlichen Daten ergänzt werden)


Rechenbeispiel


Gesamtkosten inklusive Wahlteil + Prüfungsgebühren ÄKB
7008,00€
50% Zuschuss
-3504,00€
Darlehen
3504,00€
Davon 50% Schuldenerlass nach bestandener Prüfung
-1752,00€
Restdarlehen
1752,00€




Weitere Informationen findest Du auf der Aufstiegs-BAföG Webseite des Bundesministerum für Bildung und Forschung.

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